Das Vereinsmitglied verpflichtet sich, sowohl für die Dauer der Mitgliedschaft als auch nach deren Beendigung, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge im Verein, die dem Mitglied im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut und bekannt geworden sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und sie auch persönlich nicht auf unlautere Art zu verwenden. Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die das Vereinsmitglied im Rahmen seiner Beratungstätigkeit erfährt. Vor Auskunftserteilung an Dritte ist die schriftliche Zustimmung des Vorstandes einzuholen. Persönliche Daten sind so aufzubewahren, dass Dritte keinen Einblick nehmen können. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Bruch der Schweigepflicht während der Dauer der Mitgliedschaft berechtigt zum Vereinsausschluss durch den Vorstand. Außerdem kann das Vereinsmitglied bei einem Verstoß gegen die Schweigepflicht, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Der Verein behält sich strafrechtliche Schritte vor.

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