Aus gegebener Veranlassung weisen wir daraufhin, dass die Weitergabe von
Passworten unzulässig ist. Die Weitergabe stellt einen gravierenden Verstoß gegen
das Datenschutzrecht dar. Mit Blick auf das Rostocker Datenschutzgesetz (….offen)
liegt ein Verstoß gegen das Datengeheimnis (Paragraph 7….offen) vor. Ferner ist
die Vertraulichkeit (nur Befugte dürfen die personenbezogenen Daten zur Kenntnis
nehmen), die Authentizität (die personenbezogenen Daten können ihrem Ursprung
zugeordnet werden) und die Revisionsfähigkeit (es kann festgestellt werden, wer
wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat) verletzt
(Paragraf 8 abs. 2 …offen).


Die Weitergabe eines vertraulichen Passwortes stellt zumindest eine
Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 33 …offen dar, die mit einer Geldbuße bis zu
25.000, – € geahndet werden kann. Zuständig für die Einleitung eines
entsprechenden Verfahrens ist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die jeweilige
Dienststellenleitung. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen können unabhängig von
den datenschutzrechtlichen Grundlagen eingeleitet werden. Zahlreiche
Gerichtsurteile belegen, dass auch fristlose Kündigungen gerechtfertigt sein können.


Ich habe die genannten Hinweise und gelesen und verstanden.


Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen einer Mitgliedschaft im
Verein, diese Hinweise stets eingehalten sowie akzeptiert werden.

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